Berufsfachschule für Wirtschaft

(staatlich anerkannte Ersatzschule)

Es besteht die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen zu wählen, die nach neuen an allen Berufsschulen Sachsens geltenden Lehrplänen ausgebildet werden.

Folgende Ausbildungsgänge werden angeboten:

  • „Staatlich geprüfte(r) Fremdsprachenkorrespondent/in“
  • „Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen“
  • „Staatlich geprüfte(r) Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung“
  • „Staatlich geprüfte(r) Internationale(r) Touristikassistent/in“

Diese Neuordnung der Ausbildungsberufe durch das Sächsische Kultusministerium zielt darauf hin, den Anforderungen der Wirtschaft, insbesondere unter dem Aspekt der Europäisierung des Arbeitsmarktes, besser gerecht zu werden. Dadurch sollen die Berufschancen der Absolventen wesentlich verbessert werden.

Die 2½ jährige Ausbildung von Abiturienten und Fachoberschülern zum „Staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten“ erfolgt durch einen europaweit anerkannten Abschluss in mindestens drei Fremdsprachen. Zur Auswahl stehen Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsfranzösisch oder Wirtschaftsrussisch und Spanisch. Gerade Russisch erlangt im wirtschaftlichen Bereich wieder zunehmend an Bedeutung. Darüber hinaus werden umfangreiche Kenntnisse auf den Gebieten Marketing, Außenwirtschaft, Softwareanwendung, Geschichte und Kultur ausgewählter Wirtschaftsräume, Managementassistenz und Kommunikation vermittelt. Höhepunkt ist das Auslandspraktikum. Die Schüler des letzten Ausbildungsjahres führennach ihrer Wahl und ihren sprachlichen Interessen ein zwanzigwöchiges Praktikum in einem Land der EU durch. Zusätzlich ist das möglich in der Schweiz, Island, Norwegen, Lichtenstein und Russland (Belegung von Russisch als 2. Fremdsprache). Damit sollen die Abiturienten und Fachoberschüler zu Führungskräften für verschiedene Leistungsebenen in Unternehmen, Behörden und internationalen Institutionen aller Größenordnungen mit speziellen Fremdsprachenkenntnissen und Auslandsberufserfahrung ausgebildet werden. Die Auslandspraktika werden bis auf einen Eigenanteil von 5% der Fördersumme durch den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Voraussetzung für eine Ausbildung zum „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, Fachrichtung Fremdsprachen“ ist ein Realschulabschluss oder das Abgangszeugnis der Klassenstufe 11 des Gymnasiums. Zielstellung ist die selbstständige Durchführung von Tätigkeiten auf Sachbearbeiterebene in Unternehmen mit Auslandskontakten, Behörden und internationalen Organisationen. Schwerpunkt ist die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkenntnissen in Englisch, Französisch und einer dritten Fremdsprache (Russisch oder Spanisch) sowie eine fundierte kaufmännische Ausbildung und die Befähigung zum Umgang mit moderner Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik. Darüber hinaus werden spezielle Kenntnisse in Marketing, Außenhandel und Projektassistenz vermittelt.

Ein weiterer interessanter Beruf ist die Ausbildung zum „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, Fachrichtung Informationsverarbeitung“. Die Ausbildungsinhalte umfassen insbesondere die Bereiche IT-Anwendungen, IT-Systeme, Projektassistenz, Programmierung, Controlling und Fremdsprachen. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre.

Die letzten beiden Berufsausbildungen kann man mit dem Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife an der einjährigen Fachoberschule kombinieren. Das eröffnet ebenfalls den Zugang zu einer Fachhochschule oder Staatlichen Berufsakademie.

Die Ausbildung zum "Staatlich geprüften Touristikassistenten" eröffnet Möglichkeiten für den beruflichen Einstieg im Managementbereich der Wachstumsbranche Tourismuswirtschaft und stellt eine Alternative zum Hochschulstudium dar. Die Tätigkeit verlangt Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und Offenheit. Gefragt sind Organisationstalent, Mobilität, Argumentationsfähigkeit, ausgeprägter Teamgeist und die Fähigkeit zum adressatengerechten Handeln auch in Konfliktsituationen. Sie beherrschen moderne Informations- und Kommunikationstechniken und sind auf Grund ihrer fremdsprachlichen Kompetenz (Englisch, Französisch oder Russisch und einer dritten Fremdsprache) in der Lage, mit internationalen Geschäftspartnern und Kunden mündlich und schriftlich zu kommunizieren und das Unternehmen zu präsentieren. der Die Förderung des Auslandspraktikums erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie beim Fremdsprachenkorrespondenten.

 

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